Kündigung wegen Mietschulden – was Mieter beachten sollten
Wenn der Vermieter wegen Mietrückstände kündigt, geraten Mieter schnell in Panik. Dafür besteht aber kein Anlass. Hier ein paar Tipps für gekündigte Mieter:
Räumung nur nach Räumungsprozess vor dem Amtsgericht
Keine Panik, der Vermieter kann Sie nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Sie können zunächst einfach in der Wohnung wohnen bleiben. Wenn Sie nicht ausziehen, muss der zu Vermieter zunächst die Kündigungsfrist abwarten und dann eine Räumungsklage vor dem Amtsgericht einreichen. Diese Klage muss er auch noch gewinnen. Gegen ein entsprechendes Räumungsurteil kann man dann Berufung vor dem Landgericht einlegen. So kann ein Prozess schnell einige Jahre dauern.
Räumung nur bei wirksamer Kündigung
Die Kündigung wegen Zahlungsrückständen wurde vom Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren erheblich erleichtert. Gleichwohl gelten nach wie vor diverse Formvorschriften, die der Vermieter einhalten muss. Hier kann viel zulasten des Vermieters schief gehen.
Minderung bei Mängeln
Waren in der Wohnung Mängel vorhanden, bestand möglicherweise ein Recht zur Minderung. Dies kann dazu führen, dass faktisch ein kündigungsbegründender Zahlungsrückstand entfällt. Die Kündigung wäre dann unwirksam. Der Räumungsprozess würde vom Vermieter verloren gehen.
Unwirksamkeit der Kündigung bei Ausgleich des Zahlungsrückstandes
Unter Umständen wird eine Kündigung auch dadurch nachträglich unwirksam, dass der Mieter den Rückstand vollständig ausgleicht. Vor einem solchen Ausgleich sollte allerdings unbedingt Rechtsrat eingeholt werden. Hier gilt es einiges zu bedenken. Häufig zerstört die nachträgliche Zahlung zwar die Wirkung der fristlosen Kündigung. Hat der Vermieter aber hilfsweise ordentlich gekündigt, kann es sein, dass diese Kündigung wirksam bleibt. Vor diesem Hintergrund ist es manchmal sinnvoll, vorab Verhandlungen mit dem Vermieter aufzunehmen.
Räumungsfrist
Im Räumungsprozess kann und sollte in jedem Fall hilfsweise eine Räumungsfrist beantragt werden. Hierdurch gewinnt man weitere Zeit.
Räumungsklage? – Sofort Anwalt aufsuchen
Wer vom Amtsgericht eine Räumungsklage des Vermieters erhält, sollte spätestens dann umgehend einen Anwalt aufsuchen. Hier drohen sonst erhebliche Nachteile, da wichtige Fristen laufen.
Bester Zeitpunkt für Einschaltung eines Anwalts – Erhalt der Kündigung
In der Regel sollte der Anwalt unmittelbar nach Erhalt der Kündigung eingeschaltet werden. Zu diesem Zeitpunkt lassen am effektivsten Maßnahmen zur Abwehr oder Verzögerung einer späteren Räumung treffen.
Wir vertreten Mieter bei Kündigung des Vermieters deutschlandweit außergerichtlich und in Räumungsprozessen.