Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber
Klassische Frage zur Befristung: kann der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag auch schon vor Fristablauf kündigen? Hier muss man unterscheiden zwischen einer ordentlichen und fristlosen Kündigung des Arbeitgebers. Ordentliche Kündigungen sind gesetzlich grundsätzlich ausgeschlossen, möglich nur bei entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung bleibt dagegen nach den normalen Grundsätzen bei einem besonders schweren Verstoß des Arbeitnehmers möglich. Genauere Hinweise dazu im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog:
Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber