Kündigung des Arbeitnehmers vor Beginn der Arbeitszeit zulässig?
Ein Zuschauer auf YouTube hat gefragt, ob er seinen Arbeitsvertrag eigentlich vor Beginn seines ersten Arbeitstages fristlos kündigen dürfe, wenn dieses Recht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Dazu muss ich sagen, dass ich einen solchen Ausschluss, der ja meistens von Arbeitgeberseite in den Vertrag gebracht wird, nicht für sonderlich sinnvoll halte. Arbeitgeber haben in der Regel nichts davon, wenn sie den Arbeitnehmer so zunächst an der Kündigung hindern, obwohl der den Job schon eigentlich gar nicht antreten will. Das lohnt sich meist nur dann, wenn auch eine Vertragsstrafe im Fall der Zuwiderhandlung des Arbeitnehmers vereinbart ist. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Was droht im Falle einer Kündigung? Darum geht es im folgenden aktuellen Video-Blog und im Artikel:
Kündigung des Arbeitnehmers vor Beginn der Arbeitszeit zulässig?