Kündigung der Wohnung durch die Mieter – was ist zu beachten?
Die Kündigung der Wohnung durch die Mieter ist relativ unproblematisch. Trotzdem geht hier immer wieder einiges schief. Nachfolgend die wichtigsten Regeln:
Kündigung der Wohnung muss nicht begründet werden
Ein Mieter braucht für seine Kündigung keine Gründe.
Kündigungsfrist von drei Monaten die Regel
Grundsätzlich kann der Mieter jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn im Mietvertrag der Ausschluss eine Kündigung für eine bestimmte Zeit vereinbart ist. Sind für einen Mieter längere Kündigungsfristen als drei Monate im Mietvertrag vereinbart, ist dies unwirksam. Kürzere Fristen für den Mieter sind zulässig. Die Kündigung kann bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zum übernächsten Monatsende erklärt werden. Bis zum dritten Werktag im Juli 2015 kann also zum 30.9.2015 gekündigt werden.
Kündigungsschreiben von allen Mietern an alle Vermieter
Das Kündigungsschreiben muss als Absender alle Mieter (Stand zum Zeitpunkt der Kündigung) und als Empfänger alle Vermieter ausweisen.
Zugang beweisen
Der Mieter muss den (rechtzeitigen) Zugang der Kündigung beweisen können. Ein Einschreiben ist daher ungeeignet. Entweder man lässt sich den Zugang vom Vermieter/der Hausverwaltung ausdrücklich schriftlich auf einer Abschrift bestätigen oder man wirft die Kündigung unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein, bzw. gibt ihn zusammen mit einem Zeugen beim Vermieter ab. Der Zeuge muss den Inhalt des Kündigungsschreibens und den Zeitpunkt des Zugangs später bestätigen. Er sollte sich deshalb entsprechende Notizen auf einer Kopie der Kündigung machen.
Muster Kündigungsschreiben
Gutfried Mietmann,
Mietstrasse 14, 14405 Wohnungshausen
Frau Angela Miethai,
Vermietershof 3, 1405 Wohnungshausen
Kündigung des Mietvertrages über die Wohnung Mietstrasse 14, 14405 Wohnungshausen
Sehr geehrte Frau Miethai,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die im Betreff bezeichnete Wohnung zum 30.9.2015, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt umgehend schriftlich.
Vielen Dank und viele Grüße
Gutfried Mietmann
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Auf der Kopie folgender Text:
Kündigung übergeben am: Name und Unterschrift des Boten
oder Kündigung erhalten am: Name und Unterschrift des Vermieters/ Vertreters/ Hausverwaltung
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Kündigung der Wohnung durch die Mieter – was ist zu beachten?