Kosten fürs Baumfällen als Betriebskosten auf Mieter umlegbar?
Baumfällarbeiten sind alles andere als günstig. Die Kosten dafür können finanziell durchaus erheblich belastend sein. Deshalb stellt sich für Mieter die wichtige Frage, ob solche Kosten als Betriebskosten eigentlich auf sie umgelegt werden können. Ich bin in diesem Zusammenhang vor kurzem auf ein Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen (Urteil vom 17.10.2016 – 5 C 449/16) gestoßen, in dem das Gericht die Umlagefähigkeit solche Kosten verneint hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen morschen und kranken Baum handelt. Genaueres zu der Entscheidung und der Frage der Einordnung als Betriebskosten im folgenden Video-Blog: