Keine Scheinselbstständigkeit bei Arbeiten im Home-Office?
Dass Scheinselbstständigkeit damit ausgeschlossen werden kann, dass man dem freien Mitarbeiter gestattet, seine Tätigkeit im Home-Office, also von zuhause aus, auszuüben, ist ein Irrtum, dem Auftraggeber immer wieder unterliegen. Dadurch soll vermieden werden, dass der Mitarbeiter zu stark in das Unternehmen eingegliedert ist. Bei einer entsprechenden Eingliederung würde es sich dann nämlich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln und der freie Mitarbeiter wäre in Wirklichkeit Arbeitnehmer. Auftraggeber verkennen aber, dass auch bei der Arbeit im Home-Office eine Eingliederung und auch Weisungsgebundenheit des Mitarbeiter vorliegen kann. Welche Umstände dafür sprechen, dass der freie Mitarbeiter scheinselbstständig ist, habe ich im folgenden Artikel erläutert: