Arbeitsrecht

Katwarn: Berliner sollen wegen Blitzeis zu Hause bleiben: Gilt das auch für Arbeitnehmer?

21.01.2014
2min

Blitzeis in Berlin – Katwarn meldet die Aufforderung: Zu Hause bleiben. Doch viele Berliner fragen sich, was der Arbeitgeber wohl sagen wird, wenn sie der Aufforderung Folge leisten werden. Klar ist: Er wird nicht amüsiert sein. Doch was können die arbeitsrechtlichen Folgen sein? Gestern habe ich über das Blitzeis stolpernd per Handy einige Interviews (unter anderem der Berliner Morgenpost) zum Thema gegeben. Hier noch einmal die Zusammenfassung der wichtigsten Fragen.

Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn ich wegen der Warnung zuhause bleibe?

Kündigen kann er nicht. Es handelt sich immerhin um eine offizielle Wetterwarnung. Auch eine wirksame Abmahnung dürfte am notwendigen Verschulden des Arbeitnehmers, der sich auf eine solche Warnung verlässt, scheitern.

Hat ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall Anspruch auf Arbeitsentgelt trotz Fernbleiben von der Arbeit?

Nein. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Wer wegen der Wettersituation nicht zur Arbeit erscheinen kann, bekommt auch kein Geld.

Wie soll ich mich denn als Arbeitnehmern verhalten?

Arbeitnehmer sollten überlegen, ob es nicht doch möglich ist, mit der gebotenen Vorsicht, den Arbeitsplatz aufzusuchen. Unabhängig von den arbeitsrechtlichen Konsequenzen: der Arbeitgeber, aber auch die Kollegen, die es (unter Lebensgefahr :)) zur Arbeit geschafft haben, werden nicht amüsiert sein, wenn Sie nicht erscheinen. Spott und im Extremfall soziale Ächtung am Arbeitsplatz sind der Anfang vom Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses.