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Im Kammertermin lieber Abfindungsvergleich oder Urteil?

07.09.2026
4min

Abfindungspoker vor Gericht: Wann sollte man einem Vergleich zustimmen?

Wer nach einer Kündigung um eine möglichst hohe Abfindung kämpft, steht spätestens im arbeitsgerichtlichen Kammertermin vor einer schwierigen Frage: Sollte man dem angebotenen Vergleich zustimmen – oder weiterverhandeln und auf ein besseres Ergebnis zuarbeiten? Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck warnt hier vor vorschnellen Entscheidungen: Niemand ist verpflichtet, einen Vergleich anzunehmen; wer aber weiterpokert, sollte bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.

Ein Vergleich ist freiwillig

Auch im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht entscheidet der Arbeitnehmer selbst, ob er einen Vergleich akzeptiert. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, sollte sich nicht allein wegen der angespannten Situation im Gerichtssaal zur Zustimmung drängen lassen.

Gerade dort entsteht schnell erheblicher Druck. Das Gericht erörtert die Erfolgsaussichten, die Gegenseite argumentiert und möglicherweise empfiehlt der eigene Anwalt eine Einigung. Bestehen Zweifel, bietet sich eine Verhandlungspause an, um die Situation in Ruhe mit dem Anwalt zu besprechen.

Dessen Einschätzung sollte großes Gewicht haben. Bis zum Kammertermin können sich die Chancen verändert haben. Neue Tatsachen, Äußerungen des Gerichts oder das Verhalten der Gegenseite führen möglicherweise dazu, dass sich ein zunächst wenig attraktiver Vergleich als die beste Lösung herausstellt.

Erhöht ein Urteil den Druck auf den Arbeitgeber?

Manche Arbeitnehmer lehnen einen Vergleich aus verhandlungstaktischen Gründen ab. Ihr Plan: Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung unwirksam ist. Dadurch soll der Druck auf den Arbeitgeber steigen und später eine höhere Abfindung möglich werden.

Diese Strategie kann funktionieren – sie muss es aber nicht. Denn auch der Arbeitgeber kann den Druck erhöhen. Erklärt er, aus der Kündigung keine Rechte mehr herzuleiten, und fordert den Arbeitnehmer zur Rückkehr an den Arbeitsplatz auf, verändert sich die Situation erheblich.

Wer weiterkämpfen will, sollte dann bereit sein, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Genau daran scheitert diese Taktik mitunter: Manche Arbeitnehmer stellen erst jetzt fest, dass sie psychisch nicht mehr in der Lage sind, in den Betrieb zurückzukehren.

Wer weiterpokert, muss konsequent bleiben

Wer einen Vergleich ablehnt, sollte deshalb wissen, welche Folgen das für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer hat:

  • Rückkehrbereitschaft: Verlangt der Arbeitgeber die Wiederaufnahme der Arbeit, sollte der Arbeitnehmer dazu bereit sein.
  • Nervenstärke: Ein Kündigungsschutzverfahren kann sich über mehrere Instanzen ziehen und erheblich belasten.
  • Flexibilität: Ein zunächst zu niedrig wirkendes Angebot kann aufgrund der weiteren Entwicklung später sinnvoll sein.

Auch wichtig: Wer nach der Ablehnung plötzlich doch eine schnelle Einigung möchte, begibt sich möglicherweise in eine schlechtere Verhandlungsposition. Fehlt inzwischen ein Beendigungstatbestand, können zudem Nachteile beim Arbeitslosengeld drohen.

Weiterverhandeln kann sich trotzdem lohnen

Hält der Arbeitnehmer dem Druck stand und kehrt er tatsächlich in den Betrieb zurück, kann sich das Blatt erneut wenden. In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten nur kurz zurückkehren lassen und anschließend wieder über eine Trennung verhandeln wollen.

Dann eröffnen sich neue Möglichkeiten. Beispielsweise kann eine neue Kündigung ausgesprochen und anschließend erneut ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden, oft mit besseren Abfindungschancen für den Arbeitnehmer. Mehr noch: Dadurch verschiebt sich regelmäßig das Beendigungsdatum, sodass der Arbeitnehmer länger Vergütung erhält. In bestimmten Fällen kommt zusätzlich eine Turboklausel infrage, wenn bereits ein neuer Arbeitsplatz vorhanden ist.

Auch ein Urteil beendet den Abfindungspoker nicht zwangsläufig. Nach der ersten Instanz kann das Verfahren weitergehen. In späteren Phasen entstehen erneut Vergleichsmöglichkeiten und möglicherweise bessere Angebote. Gleichzeitig steigen die persönliche Belastung und das Risiko.

Kurz zusammengefasst:

Niemand muss im Kammertermin einem Vergleich zustimmen. Ein Weiterpokern führt jedoch nicht automatisch zu einer höheren Abfindung. Auch der Arbeitgeber kann den Druck erhöhen und beispielsweise die Rückkehr an den Arbeitsplatz verlangen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Abfindung theoretisch erreichbar erscheint. Arbeitnehmer sollten gemeinsam mit ihrem Anwalt die konkrete Prozesslage einschätzen und sich fragen, wie weit sie tatsächlich gehen wollen. Wer einen Vergleich ablehnt, sollte bereit sein, die gewählte Strategie auch dann durchzuhalten, wenn der Druck im weiteren Verfahren zunimmt.