Arbeitsrecht

Handy laden am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers – Kündigung?

23.02.2018
1min

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Es dürfte nicht allzu selten vorkommen, dass Arbeitnehmer mit einem Ladekabel ausgestattet regelmäßig auch auf der Arbeit ihr Handy aufladen. In den allermeisten Fällen wird sich niemand sonderlich dafür interessieren. Streng genommen handelt es sich dabei aber um eine Vermögensschädigung zulasten des Arbeitgebers, der für den Strom bezahlt – wenn auch der Schaden quasi gleich Null ist. Es hat deshalb schon fristlose Kündigungen gegeben, wie z.B. ein Fall vor dem Arbeitsgericht Oberhausen (Az.: 4 Ca 1228/09) zeigt. Was ist von solchen Kündigungen zu halten? Müssen Arbeitnehmer, die auf Kosten des Arbeitgebers ihr Handy laden, wirklich einen Jobverlust fürchten? Dazu genauer im folgenden Artikel, im Video geht es generell um die Kündigung wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen.

Handy laden am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers – Kündigung?