Gründung von GmbH durch Auftragnehmer kann Scheinselbstständigkeit nicht ausschließen
Wenn Auftraggeber und/oder Auftragnehmer in Sorge sind im Hinblick auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit, greifen sie nicht selten zum Mittel der GmbH-Gründung. Der freie Mitarbeiter gründet also eine solche GmbH, die dann an seiner statt die Tätigkeiten für den Auftraggeber erledigt. Das Problem: die Parteien umgehen damit gesetzliche Vorschriften und solche Konstruktionen werden besonders von Sozialgerichten später äußerst kritisch überprüft werden. Von dieser Strategie kann ich den Beteiligten daher nur abraten. Welche Probleme sich genau ergeben können, habe ich im folgenden aktuellen Artikel erläutert:
Gründung von GmbH durch Auftragnehmer kann Scheinselbstständigkeit nicht ausschließen