Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers – in der Regel nur nach Abmahnung wirksam
Das Bundesarbeitsgericht hält Abmahnungen nur in Ausnahmefällen für entbehrlich.
Klagen vor dem Arbeistgericht bei fristlosen Kündigungen (und hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigungen) scheitern regelmäsig aufgrund fehlender Abmahnungen.
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