Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers – in der Regel nur nach Abmahnung wirksam

02.12.2014
1min

Das Bundesarbeitsgericht hält Abmahnungen nur in Ausnahmefällen für entbehrlich.
Klagen vor dem Arbeistgericht bei fristlosen Kündigungen (und hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigungen) scheitern regelmäsig aufgrund fehlender Abmahnungen.

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