Arbeitsrecht

Fortgeschrittenes Alter: Angst vor Kündigung oftmals unbegründet

17.03.2016
1min

Ich kriege häufig mit, dass sich gerade ältere Arbeitnehmer Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen, etwa weil sie meinen, den Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Dabei ist die Angst vor eine Kündigung oftmals unbegündet. Das Alter selbst kann nicht als Kündigungsgrund dienen, eine Kündigung, die darauf gestützt wird, wäre auf jedem Fall unzulässig. Das gilt zumindest für alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb arbeiten, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind, sodass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Auch vor betriebsbedingten und krankheitsbedingten Kündigungen sind ältere Arbeitnehmer gut geschützt. Im folgenden Artikel erkläre ich die Hintergründe:

Fortgeschrittenes Alter: Angst vor Kündigung oftmals unbegründet