Fachanwalt für Arbeitsrecht zur betriebsbedingten Kündigung bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Mein heutiges Thema ist die „Betriebsbedingte Kündigung bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern“. Mein Video zeigt den Einzelfall.
Im konkreten Fall kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer berief sich in seiner Kündigungsschutzklage auf die Plätze der dauerhaft beschäftigten Leiharbeitnehmer im Unternehmen. Nun beschäftigte sich das Hessische Landesarbeitsgericht mit diesem Fall. Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts gab der Kündigungsschutzklage statt und bestätigt, dass die Plätze der Leiharbeitnehmer innerhalb des Unternehmens dem Arbeitnehmer angeboten werden müssen. Dauerarbeitsplätze die stetig mit Leiharbeitnehmern besetzt sein sollen, sind als frei anzusehen.
Mehr hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier:
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