Eigenbedarfskündigung zur gewerblichen Nutzung – aktuelles BGH-Urteil
Noch etwas neues zum Thema Eigenbedarfskündigung vom Bundesgerichtshof (BGH). In einem aktuellen Urteil vom 25.03.2017 (Az. VIII ZR 45/16) hat der sich mit der Frage beschäftigt, ob Eigenbedarf des Vermieters auch dann vorliegen kann, wenn dieser die entsprechende Wohnung nicht zu Wohnzwecken benötigt, sondern darin ein Gewerbe betreiben bzw. seinem Beruf nachgehen will. Das Urteil ist durchaus mieterfreundlich, hat der BGH doch nun bestimmte Fallgruppen aufgestellt, nach denen eine solche Eigenbedarfskündigung aus beruflichen Gründen zulässig sein soll. Zu den Fallgruppen und den Voraussetzungen im Einzelnen im folgenden Video-Blog: