Eigenbedarf für Zweitwohnung – Neues vom BGH?
Wenn der Vermieter eine Wohnung als Zweitwohnung benötigt, kann das grundsätzlich einen legitimen Grund für eine Eigenbedarfskündigung darstellen. Das hat der Bundesgerichtshof bereits vor einiger Zeit entschieden. Gestritten wurde in der Folge immer wieder um die Frage, ob es eigentlich eine zeitliche Mindestdauer gibt, die der Vermieter die Zweitwohnung nutzen wollen muss, um seinen Wunsch als nachvollziehbar erscheinen zu lassen. Dazu wollte nun das Landgericht Berlin den BGH befragen. Der antwortete knapp: schon geklärt, es kommt auf den Einzelfall an (Az.: VIII ZR 19/17). Zu den Hintergründen im Artikel und im aktuellen Video-Blog: