Ehemaliger Stasi-Mitarbeiter: Kündigung unwirksam
Ich hatte bereits in einem früheren Video von der Kündigung des Vizedirektors des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg berichtet, der seine ehemalige Tätigkeit für die Stasi verschwiegen hatte. Die fristlose Kündigung wurde in der ersten Instanz kassiert, nun hielt das LAG Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz auch die ordentliche Kündigung für unwirksam. Das Urteil zeigt, dass Arbeitgeber hohe Hürden überwinden müssen, wenn sie einem Mitarbeiter wegen seiner ehemaligen Stasi-Tätigkeit kündigen wollen. Genaueres zur Entscheidung gibt es im folgenden Artikel, im Video geht es um das Urteil aus der ersten Instanz: