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DAS ist das größte Hindernis bei Abfindungsverhandlungen…

21.09.2026
4min

Topabfindung verhandeln: Wie Arbeitnehmer die Arbeit ihres Anwalts erschweren

Wer nach einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine maximal hohe Abfindung erzielen will, braucht nicht nur eine gute Verhandlungsstrategie. Auch die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt kann das Ergebnis entscheidend beeinflussen. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck sagt, welche Verhaltensweisen die Arbeit des eigenen Anwalts erschweren – und warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade in entscheidenden Phasen Ruhe bewahren sollten.

Nicht jedes Mandat verspricht ein gutes Ergebnis

Schon vor der Mandatierung wird geprüft, ob ein Fall für die Bearbeitung einer spezialisierten Fachanwaltskanzlei geeignet ist. Dabei geht es vor allem darum, ob genügend Potenzial vorhanden ist, um für den Mandanten ein wirtschaftlich starkes Ergebnis zu erzielen. Bei einer Kündigung oder einem bereits angebotenen Aufhebungsvertrag bestehen nach Fachanwalt Brederecks Erfahrung regelmäßig gute Angriffsmöglichkeiten. Schwieriger kann die Situation sein, wenn Beschäftigte selbst aus dem Arbeitsverhältnis herauswollen und dafür eine hohe Abfindung verlangen.

Gerade bei geringerem Einkommen ist der wirtschaftliche Spielraum für eine solche Strategie regelmäßig begrenzt. Eine Ablehnung des Mandats bedeutet deshalb nicht, dass der Fall nicht ernst genommen wird. Vielmehr muss die Vorgehensweise zur Ausgangslage passen.

Den Anwalt seine Arbeit machen lassen

Nach Beginn des Mandats sieht Fachanwalt Bredereck ein zunehmendes Problem darin, dass Mandanten selbst juristische Schriftsätze entwerfen – inzwischen nicht selten mithilfe von KI – und erwarten, dass ihre Anwälte diese übernehmen. Davon ist dringend abzuraten. Wer Spezialisten beauftragt, sollte ihnen die juristische Bearbeitung überlassen. Diese Art von Eigenarbeit ist meist nur eine zusätzliche Belastung, die die eigentliche Bearbeitung eher behindert als unterstützt.

Ähnliches gilt für die laufende Kommunikation. Einzelne wichtige Informationen und Fragen gehören selbstverständlich zum Mandat. Wiederholte Nachfragen können jedoch die Fallbearbeitung erschweren. Fachanwalt Bredereck empfiehlt deshalb, Fragen möglichst zu bündeln und per E-Mail zu schicken. So können sie strukturiert geprüft und beantwortet werden.

Wenn der Anwalt zum Vergleich rät

Besonders schwierig wird die Zusammenarbeit mitunter, wenn die Verhandlungen einen entscheidenden Punkt erreichen. Hält das Anwaltsteam ein Angebot für ernsthaft erwägenswert, weist es den Mandanten ausdrücklich darauf hin. Das bedeutet nicht, dass der Vergleich angenommen werden muss. Mandanten können weiter verhandeln und bewusst ein höheres Risiko eingehen. Entscheidend ist aber, die derzeitige Einschätzung ernst zu nehmen.

Denn die Beurteilung kann sich im Laufe des Verfahrens ändern. Eine allgemeine Einschätzung zu Beginn der Mandatserteilung oder das Ergebnis eines Abfindungsrechners berücksichtigt noch nicht, wie sich der Arbeitgeber in den Verhandlungen verhält und welche neuen Chancen oder Risiken auftreten. Die spätere Empfehlung kann deshalb von der ursprünglichen Prognose abweichen – sowohl nach unten, als auch nach oben.

Ein gewonnener Prozess ist noch nicht das Ende

Auch ein erstinstanzlicher Sieg bedeutet nicht automatisch, dass das Verfahren nicht weitergeführt werden sollte. Fachanwalt Bredereck schildert einen Fall, in dem der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gewonnen hatte, der Arbeitgeber jedoch Berufung einlegte. In der zweiten Instanz wurde ein Vergleich angeboten. Obwohl dieser kein „Traumdeal“ war, hielt das Anwaltsteam ihn für sinnvoll, weil erhebliche Zweifel bestanden, ob der Erfolg in der Berufung Bestand haben würde.

Umgekehrt könne auch nach einer Niederlage in erster Instanz die weitere Prozessführung sinnvoll sein. Für Beschäftigte heißt das: Weder Sieg noch Niederlage sollten zu vorschnellen Schlussfolgerungen führen. Entscheidend bleibt die Bewertung der jeweiligen Prozesslage und der weiteren Risiken.

Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Wer eine hohe Abfindung anstrebt, sollte dem eigenen Anwalt alle wichtigen Informationen geben, die juristische Strategie aber nicht selbst übernehmen. Fragen sollten gesammelt statt in mehreren einzelnen Nachrichten gestellt werden. Vor allem bei einem konkreten Vergleichsvorschlag ist die aktuelle Risikoeinschätzung wichtig. Wer trotz einer Warnung weiterverhandeln möchte, kann dieses Risiko bewusst eingehen. Eine frühere Einschätzung zur Abfindungshöhe oder ein Erfolg vor dem Arbeitsgericht sagt nicht zwingend voraus, wie der Fall später ausgeht und auf welche Abfindungssumme man sich letztlich einigen wird.