Chef befielt Straftaten – Was tun?
Straftaten im Job: Warum Arbeitnehmer bei problematischen Anweisungen sofort handeln sollten
Straftatvorwürfe am Arbeitsplatz gehören zu den schwerwiegendsten im Arbeitsrecht. Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht es häufig nicht nur um den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch um strafrechtliche Konsequenzen. Besonders heikel wird es, wenn der eigene Vorgesetzte die rechtswidrige Vorgehensweise duldet oder sogar anordnet. Nach Einschätzung von Fachanwalt Bredereck entstehen hier mitunter Risiken, die weit über eine Kündigung hinausgehen und im schlimmsten Fall die gesamte berufliche Zukunft gefährden.
Arbeitsrecht und Strafrecht bauen auf unterschiedlichen Prinzipien auf
Eine Besonderheit solcher Fälle besteht darin, dass Arbeitsrecht und Strafrecht teilweise gegensätzliche Anforderungen stellen. Im Kündigungsschutzverfahren muss sich ein Arbeitnehmer regelmäßig aktiv gegen die Vorwürfe verteidigen und den Sachverhalt erläutern. Im Strafverfahren empfiehlt sich dagegen häufig zunächst Zurückhaltung, um sich nicht selbst zu belasten.
Daher sollte von Beginn an eine Gesamtstrategie entwickelt werden, die beide Rechtsgebiete berücksichtigt. Wer ausschließlich arbeitsrechtlich oder ausschließlich strafrechtlich denkt, riskiert erhebliche Nachteile im jeweils anderen Verfahren.
Wenn der Arbeitgeber von rechtswidrigen Vorgängen weiß
Besonders schwierig sind Konstellationen, in denen Vorgesetzte von problematischen Vorgängen wissen oder diese sogar billigen. Als Beispiel nennt Fachanwalt Bredereck den Außendienst. Wenn dort etwa Besuche bei Kunden stattfinden und dokumentiert werden, obwohl von vornherein feststeht, dass diese keinen Kontakt wünschen, könnte dies einen Arbeitszeit- und auch einen Fahrtkostenbetrug darstellen.
Entscheidend ist dabei, ob tatsächlich eine Täuschung vorliegt. Gehört der Besuch trotz fehlender Erfolgsaussichten zum ausdrücklichen Arbeitsauftrag und wird er ordnungsgemäß durchgeführt, liegt wohl grundsätzlich kein Betrug vor.
Das Wissen des Vorgesetzten schützt nicht immer
Viele Beschäftigte glauben, sie seien abgesichert, wenn der direkte Vorgesetzte über das Vorgehen informiert ist. Dies trifft jedoch nicht in jedem Fall zu.
Arbeiten Beschäftigte und Vorgesetzte gemeinsam zum Nachteil des Arbeitgebers zusammen, kann sich der Arbeitnehmer später regelmäßig nicht darauf berufen, der Arbeitgeber habe von allem gewusst. Denn der unmittelbare Vorgesetzte handelt in einer solchen Situation offensichtlich nicht mehr im Interesse des Arbeitgebers. Wer erkennt, dass der eigene Vorgesetzte rechtswidrige Handlungen zulasten des Arbeitgebers duldet oder unterstützt, sollte deshalb besonders vorsichtig sein.
Praxisbeispiel aus einer Hausverwaltung
Wie eine Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zu Lasten des Arbeitgebers oder Kunden aussehen kann, verdeutlichst folgendes Beispiel: In einer Hausverwaltung wurden Guthaben ehemaliger Mieter nicht ausgezahlt. Stattdessen wurden die Beträge in eine interne „Kaffeekasse“ umgeleitet. Neue Beschäftigte wurden nach Ablauf einer gewissen Einarbeitungszeit in dieses Vorgehen eingeweiht und sollten daran mitwirken.
Eine Arbeitnehmerin, die in dieser Sache rechtlichen Rat suchte, befand sich noch in der Probezeit und hatte daher keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Fachanwalt Bredereck riet ihr eindringlich, sich nicht an den Vorgängen zu beteiligen und die Situation anwaltlich dokumentieren zu lassen. Dadurch sollte im Fall späterer Ermittlungen nachweisbar sein, dass sie die rechtswidrigen Handlungen nicht unterstützen wollte und frühzeitig rechtlichen Rat gesucht hatte. Letztlich beendete sie das Arbeitsverhältnis, ohne sich an den Vorgängen zu beteiligen.
Je früher Beschäftigte reagieren, desto besser
Solange man selbst noch nicht an möglichen Straftaten mitgewirkt hat, sind die Handlungsmöglichkeiten noch verhältnismäßig groß. Wer problematische Vorgänge früh erkennt und rechtzeitig gegensteuert, kann meist vermeiden, selbst in strafrechtliche Ermittlungen hineingezogen zu werden.
Schwieriger wird die Situation, wenn Beschäftigte bereits seit vielen Jahren im Unternehmen arbeiten und erst später mit rechtswidrigen Praktiken konfrontiert werden. Dann drohen häufig nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Risiken. Gerade in Berufen mit Verantwortung für Geld oder Vermögenswerte können entsprechende Vorwürfe erhebliche Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn haben.
Kurz zusammengefasst:
Wer im Arbeitsalltag mit möglicherweise rechtswidrigen Anweisungen oder betrügerischen Praktiken konfrontiert wird, sollte die Situation keinesfalls unterschätzen. Das Wissen, Billigen oder direkte Anordnen durch einen unmittelbaren Vorgesetzten schützt nicht automatisch vor arbeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen. Entscheidend ist vielmehr, frühzeitig zu reagieren und sich nicht an problematischen, auch nur entfernt möglicherweise strafbaren Handlungen zu beteiligen. Je früher eine rechtliche Strategie entwickelt wird, desto größer sind regelmäßig die Chancen, sowohl den Arbeitsplatz als auch die eigene berufliche Zukunft zu schützen.