Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht zum Angebot bei der Änderungskündigung des Arbeitgebers

27.04.2016
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Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu den bis dahin geltenden Bedingungen, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu veränderten Bedingungen an. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in einem aktuellen Urteil (2 AZR 613/14) nocheinmal damit befasst, wie ein solches Angebot des Arbeitgebers ausgestaltet sein muss. Wichtig ist, dass für den Arbeitnehmer klar wird, welche Bedingungen in der Zukunft gelten sollen, damit er ordentlich entscheiden kann, ob er das Angebot annehmen will oder nicht. Im folgenden Artikel gehe ich genauer darauf ein, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat und gebe Arbeitgebern und Arbeitnehmern Hinweise, wie am besten mit einer Änderungskündigung umzugehen ist:

Bundesarbeitsgericht zum Angebot bei der Änderungskündigung des Arbeitgebers