Verbraucherrecht
Bereichern sich Anlegerschutzanwälte an ohnehin schon Geschädigten?
Mein Freund und Kollege Jochen Resch ist Anlegeranwalt und war schon öfter bei mir zu Gast in Videos. In einer weiteren Folge hab ich ihn mal auf den heißen Stuhl gesetzt und zu den Vorwürfen befragt, nach denen sich Anlegerschutzanwälte nur an ohnehin schon Geschädigten bereichern würden. Wie schätzt er diese Vorwürfe ein? Wie betrachtet er seine Tätigkeit und was erscheint ihm dabei besonders wichtig? Besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des einzelnen Mandanten und dem Interesse an einer Rechtsentwicklung im Bereich des Anlegerschutzes? Darum geht es im folgenden Video: