Bei mehreren Mietern: Kündigung muss allen Mietern bekannt gegeben werden
Beliebte Klausel in Mietverträgen mit mehreren Mietern: der Vermieter soll berechtigt sein, rechtgeschäftliche Erklärungen einem Mieter gegenüber auch mit Wirkung allen gegenüber abzugeben. Nett für den Vermieter: er hat mehrere Schuldner zur Auswahl, die er in Anspruch nehmen kann, falls einer ausfällt, und gleichzeitig wenig Aufwand. So einfach soll es aber nicht gehen, wenn einer der Mieter zwischenzeitlich ausgezogen ist und die Kündigung, die der Vermieter an die ihm bekannte alte Adresse geschickt hat, so nicht erhalten hat. Nach einem aktuellen Urteil des LG München (14 S 639/05) muss der Vermieter dafür sorgen, dass auch bei diesem Mieter die Kündigung ankommt. Genaueres im folgenden Video-Blog und im Artikel:
Bei mehreren Mietern: Kündigung muss allen Mietern bekannt gegeben werden