Bei Diebstahl droht Arbeitnehmern die Kündigung
Auch wenn in der Rechtsprechung zu dem Thema noch vieles offen ist, besteht bei einem Diebstahl des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers immer ein hohes Risiko für eine Kündigung. Für die Frage, ob ein Diebstahl eine Kündigung rechtfertigt, spielt immer der Grad, zu dem das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer beeinträchtigt wurde, die entscheidende Rolle. Wer auf eine sehr lange und beanstandungsfreie Beschäftigungszeit blicken kann, hat zusätzliches Vertrauen aufgebaut, sodass eine Kündigung möglicherweise nicht direkt wirksam ist. Trotz einiger Ausnahmen sind Straftaten zulasten des Arbeitgebers für den Bestand des Arbeitsverhältnisses immer sehr riskant. Hier ein aktueller Artikel zu dem Thema: