Auswertung von Browserverlauf zu Kündigungszwecken zulässig?
In einem aktuellen Urteil (vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15) hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit wirksam war. Dazu habe ich schon eine kritische Anmerkung geschrieben:
Internetnutzung während der Arbeitszeit gefährlich für Arbeitnehmer
Interessant war dabei aber auch die Frage, ob der Browserverlauf des Arbeitnehmers als Beweismittel verwendet werden durfte. Das LAG hat dies getan. In einem längeren Artikel habe ich mich ausführlich mit der Begründung des Gerichts auseinandergesetzt:
Auswertung von Browserverlauf zu Kündigungszwecken zulässig? Teil 1 + Teil 2 + Teil 3