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Aufhebungsvertrag – mit System zur höchsten Abfindung!

27.11.2025
5min

Aufhebungsvertrag in Krisenzeiten: 10 Punkte, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtig verhandeln

In vielen Unternehmen – aktuell besonders in der Automobil- und Zulieferindustrie – werden Beschäftigte regelrecht mit Aufhebungsverträgen überzogen. Die Botschaft lautet oft: „Nimm das Angebot, später wird es nur schlechter.“ Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt sich die Frage: Ist das wirklich so? Und wie holt man aus einem Aufhebungsvertrag die bestmögliche Abfindung heraus? Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck fasst seine Strategie in zehn Punkten zusammen.

1. Angebot genau prüfen – wirtschaftlich und rechtlich

Zunächst muss klar sein, was der Aufhebungsvertrag für einen tatsächlich bedeutet: Wie hoch ist die angebotene Abfindung im Verhältnis zum Wert des Kündigungsschutzes? Welche Ansprüche und Vorteile gehen verloren, welche Fristen laufen? Neben dem „Bauchgefühl“ sollte man eine wirtschaftliche Bewertung vornehmen – etwa mit einem Abfindungsrechner – und prüfen, welche Nachteile (etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) drohen.

2. Realistische Abfindungshöhe ermitteln

Im zweiten Schritt wird das Angebot eingeordnet: Liegt es eher am unteren Rand oder ist es aus Expertensicht angemessen? Wer in Erfahrung bringt, was in der eigenen Branche und der eigenen Position üblich ist, erkennt regelmäßig, dass das erste Angebot häufig deutlich unter dem liegt, was erreichbar wäre. Arbeitgeber bieten selten von sich aus die Maximalabfindung an – schon gar nicht, wenn die Gegenseite ohne spezialisierten Anwalt verhandelt.

3. Eigene Ziele klar definieren

Bevor man verhandelt, sollte man wissen, was man erreichen möchte: In der Regel geht es darum, den bestehenden Kündigungsschutz möglichst teuer zu verkaufen. Das bedeutet: eine möglichst hohe Abfindung und eine möglichst lange bezahlte Freistellung. Ideal ist eine Freistellung, die über die normale Kündigungsfrist hinausgeht, kombiniert mit einer Turboklausel, bei der ersparte Gehälter zusätzlich zur Abfindung gezahlt werden. Auch Themen wie Zeugnis, Boni oder offene Urlaubsansprüche gehören dazu.

4. Mental stark bleiben: Der Arbeitgeber hat das Problem

Wichtig für jede Aufhebungsverhandlung ist die innere Einstellung. Der Arbeitgeber vermittelt gern, dass der Arbeitnehmer in einer schwachen Position sei und dass sein Arbeitsplatz in Gefahr sei. Tatsächlich ist es umgekehrt: Der Arbeitnehmer ist durch das Kündigungsschutzgesetz meist solide abgesichert. Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, braucht er dafür entweder einen wirksamen Kündigungsgrund oder die Unterschrift des Arbeitnehmers unter den Aufhebungsvertrag. Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber verhandelt, zeigt regelmäßig, dass er keinen wirksamen Kündigungsgrund hat. Er muss also attraktives Angebot vorlegen, um den Arbeitnehmer davon zu überzeugen, seinen Kündigungsschutz zu verkaufen. Statt ängstlich zu sein, sollte sich der Arbeitnehmer ein Pokerface aufsetzen.

5. Verhalten im laufenden Arbeitsverhältnis

Bis zur Einigung gilt: ganz normal weiterarbeiten. Wer nicht wirksam schriftlich freigestellt ist, sollte zur Arbeit erscheinen und Dienst nach Vorschrift leisten. Weder „Dienst nach Laune“ noch Aktionismus helfen weiter. Und: Jede Pflichtverletzung kann dem Arbeitgeber Munition für eine verhaltensbedingte Kündigung liefern und die eigene Verhandlungsposition schwächen.

6. Nicht alleine verhandeln – und nicht am Arbeitsplatz überrumpeln lassen

Sobald ein Aufhebungsvertrag im Raum steht, sollte man nicht mehr spontan verhandeln. Wer bereits eine anwaltliche Vertretung hat, verweist konsequent auf diese: „Bitte besprechen Sie das mit meinem Anwalt.“ Gerade Gespräche im Leitungsbüro oder in der Führungsetage sind für viele Beschäftigte emotional belastend; viele unterschreiben hier vorschnell. Hier gilt: Bedenkzeit einfordern, Unterlagen mitnehmen und anwaltlich beraten lassen.

7. Rechtsschutzversicherung überprüfen

Aufhebungsverhandlungen können auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnend sein, weil die Abfindungsbeträge in der Regel hoch sind. Trotzdem lohnt sich der Blick auf den Versicherungsschutz – insbesondere mit Blick auf den nächsten Job. Im neuen Arbeitsverhältnis besteht in den ersten sechs Monaten meist kein Kündigungsschutz. Dann lohnt sich die Kündigungsschutzklage meist nur mit Rechtsschutzversicherung. Deshalb: Schutz prüfen und gegebenenfalls zügig nachbessern.

8. Verbündete suchen – aber mit Augenmaß

Kolleginnen und Kollegen, die in der gleichen Lage sind, können wertvolle Informationen liefern: Welche Angebote liegen vor? Wie argumentiert der Arbeitgeber? Gleichzeitig gilt Vorsicht: In Konkurrenzsituationen berichten manche Beschäftigte schlecht über andere, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Auch Betriebsrat und Gewerkschaft können Verbündete sein, verfolgen aber häufig Interessen des gesamten Betriebs und nicht allein die persönlichen Ziele Einzelner.

9. Ergebnisoffen bleiben und Gestaltungsspielräume nutzen

Nicht immer ist die nominal höchste Abfindung das beste Ergebnis. So kann eine um drei Monate längere bezahlte Freistellung wirtschaftlich sinnvoller sein als ein höherer Einmalbetrag. Auch die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann mehrere Monatsgehälter „wert“ sein. Viele Vorteile lassen sich über die Gestaltung erzielen – etwa einen gerichtlichen Vergleich statt eines reinen Aufhebungsvertrags, um Sperrzeiten zu vermeiden, ohne dass es den Arbeitgeber zwingend mehr kostet.

10. Professionelle Unterstützung nutzen

Wer seinen Kündigungsschutz „so teuer wie möglich“ verkaufen will, sollte sich von einem auf Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.