Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag: einvernehmliche Trennung mit Tücken
Der Aufhebungsvertrag ist bei Arbeitgebern eine äußerst beliebte Alternative zur Kündigung. Einigt man sich mit dem Arbeitnehmer auf den Abschluss eines solchen – oftmals gegen Zahlung einer Abfindung -, muss man später keine Kündigungsschutzklage mehr befürchten. Arbeitnehmern können dagegen empfindliche Nachteile drohen, die ich hier in der Rhein-Neckar-Zeitung erläutere.
Nachfolgend noch ein Video zum Thema Aufhebungsverträge, deren Bedeutung und Folgen: