Arbeitsrechtler warnt vor Facebook-Posts wegen Kündigung
Als Arbeitsrechtler beschäftige mich heute in meinem Video-Blog mit dem Thema „Kündigung einer Krankenpflegerin wegen Veröffentlichung eines Patientenfotos auf Facebook unwirksam“. Ich warne ausdrücklich vor Facebook-Statusmeldungen oder Berichten in anderen sozialen Netzwerken über das jeweilige Arbeitsverhältnis!
Ob als Werbung gemeint oder Statusmeldung, Berichte, Kommentare und Fotografien über den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis, Kollegen oder Dritten in sozialen Netzwerken gefährden das Arbeitsverhältnis und können zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung führen. Die Veröffentlichung von Berichten oder Fotos mit Bezug zum Arbeitsverhältnis sind ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Im konkreten Fall geht es um eine Krankenpflegerin.
Die Arbeitnehmerin betreute Kinder auf der Intensivstation im Krankenhaus und veröffentlichte auf Facebook unerlaubte Fotos mit Kommentaren. Im tragischen Einzelfall ging es um Zwillingsgeschwister. Eines davon starb direkt nach der Geburt. In der Meldung auf Facebook wurde der Tod des einen Kindes mitgeteilt.
Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin die Gesundheits- und Krankenpflegerin fristlos aus wichtigem Grund und hilfsweise fristgerecht. Die Krankenpflegerin reichte Kündigungsschutzklage ein. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung der Arbeitgeberin für unwirksam, betont jedoch die Einzelfallentscheidung trotz Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
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