Arbeitgebertipp: Was tun bei unwirksamer Befristung eines Arbeitsvertrags?
Blöde Situation für den Arbeitgeber: Er hat einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen, bei der Befristung aber einen Fehler gemacht, sodass diese unwirksam ist. Nun droht der Vertrag auszulaufen. Das Problem: wenn sich der Arbeitnehmer dann mit einer Klage wehrt, wird die Befristung gerichtlich überprüft. Gut für den Arbeitnehmer, nicht so sehr für den Arbeitgeber. Die Lösung: man bietet dem Arbeitnehmer eine Verlängerung an. Nimmt er an, kann er später die frühere (unwirksame) Befristung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr überprüfen lassen. Genaue Erklärung im folgenden Video-Blog: