Arbeitgeber droht mit Kündigung wegen Krankheit – Was tun?
Krankheitsbedingte Kündigung und Abfindung: Was tun bei Druck durch den Arbeitgeber?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geraten nach längerer Krankheit in eine heikle Lage: Der Arbeitgeber übt Druck aus – und legt einen Aufhebungsvertrag mit einer geringen Abfindung vor. Weit verbreitet ist dann die Angst, eine krankheitsbedingte Kündigung zu erhalten, falls man nicht unterschreibt. Wie sollten Betroffene hier reagieren? Welche Fehler gilt es zu vermeiden – und welche Strategien führen zu einer angemessenen Abfindung?
Angst vor Kündigung – berechtigt oder übertrieben?
Die gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Krankheitsbedingte Kündigungen sind rechtlich schwer durchzusetzen. Arbeitgeber müssen hohe Hürden überwinden und in der Regel zunächst ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ordnungsgemäß durchführen. Erfahrungsgemäß scheitern fast alle ersten krankheitsbedingten Kündigungen vor Gericht – selbst dann, wenn ein BEM stattgefunden hat.
Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich nicht vorschnell einschüchtern lassen. Wer eine Kündigungsschutzklage einreicht, hat gute Chancen, den Arbeitsplatz zu sichern oder eine deutlich höhere Abfindung zu erzielen.
Typische Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler besteht darin, dem Arbeitgeber zu viele Informationen über die eigene Krankheit preiszugeben. Gerade im BEM-Gespräch gilt: Nur über belastende Arbeitsbedingungen sprechen, nicht über Diagnosen oder Krankheitsursachen. Wer nachteilige Prognosen zur Genesung abgibt oder Diagnosen und persönliche Details offenlegt, liefert dem Arbeitgeber möglicherweise Munition für eine spätere Kündigung.
Ebenfalls problematisch: vorschnell einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Denn hier drohen nicht nur niedrige Abfindungen, sondern auch Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Welche Schutzmaßnahmen helfen?
Um die eigene Position zu stärken, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig bestimmte Schritte unternehmen. Dazu gehören besonders:
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Deckt die Police Arbeitsrecht ab, und sind die Beiträge bezahlt? Eine gute Absicherung sorgt für mehr Ruhe im Verfahren, und auch meist für eine bessere Verhandlungsposition.
- Schwerbehindertenstatus beantragen: Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, genießt besonderen Kündigungsschutz. Und auch ein GdB zwischen 30 und 50 kann – mit einem Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit – zu einer deutlichen Besserstellung führen.
- Sozialdaten im Blick behalten: Lange Betriebszugehörigkeit und ein hohes Alter erhöhen die Chancen, dass eine Kündigung unwirksam ist oder eine Abfindung deutlich höher ausfällt.
Warum schlechte Angebote keine Lösung sind
Arbeitgeber bieten Betroffenen oft geringe Abfindungen an – in der Hoffnung, dass diese aus Angst unterschreiben. Beispiel: 5.000 Euro Abfindung nach jahrzehntelanger Beschäftigung. Für manche mag das wie ein Entgegenkommen wirken. Tatsächlich ist es ein Minusgeschäft.
Ein Aufhebungsvertrag löst fast immer eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus. Rechnet man diesen Nachteil gegen, bleibt von der Abfindung nicht selten kaum etwas übrig.
Solche Angebote sind keine ernstzunehmende Verhandlungsgrundlage, sondern eher ein Versuch des Arbeitgebers, sich günstig zu lösen.
Den realistischen Abfindungswert ermitteln
Um herauszufinden, was eine faire und realistisch erreichbare Abfindung ist, empfiehlt sich der Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de. Dort lassen sich Eckdaten wie Beschäftigungsdauer, Monatsgehalt oder Kündigungsumstände eingeben. Das Ergebnis zeigt eine auf Erfahrungswerten beruhende Abfindungsspanne.
Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die YouTube-Playlist Abfindungshöhen auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt. Dort werden branchenspezifische Besonderheiten erklärt, wie auch die für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, für Führungskräfte oder Betriebsratsmitglieder. So lassen sich die errechneten Beträge weiter präzisieren.
Was Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag tun sollten
Wer von einer krankheitsbedingten Kündigung bedroht ist oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte folgende Grundsätze beachten:
- Keine Details zur Krankheit preisgeben.
- Auf keinen Fall vorschnell unterschreiben.
- Rechtsschutzversicherung und Schwerbehindertenstatus prüfen.
- Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de nutzen.
- Playlist „Abfindungshöhen“ auf YouTube checken.
- Unbedingt anwaltlichen Rat einholen, möglichst sofort nach Erhalt des Kündigungs- oder Aufhebungsangebots.
Zusammengefasst:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Arbeitgeber schwer durchzusetzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich daher nicht unter Druck setzen lassen, sondern schlechte Angebote ignorieren. Wer seine Rechte kennt, klug verhandelt und anwaltliche Unterstützung sucht, kann statt eines geringen Betrags oft eine erheblich bessere Abfindung herausholen.
Der erste Schritt: Prüfen, welche Abfindung realistisch ist – am besten mit dem Abfindungsrechner hier auf fernsehanwalt.de.