Normalerweise kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht einfach velangen, dass der Überstunden leistet. Es gibt aber Notfälle, in denen eine Anordnung eben doch zulässig ist. Darüber hinaus sind Überstunden nur dann verpflichtend, wenn die Ableistung eindeutig im Vertrag vereinbart ist. Was gilt aber, wenn man in diesem Fall als Arbeitnehmer einen wichtigen privaten Termin hat? Was droht Arbeitnehmern, die es unberechtigterweise ablehnen, die angeordneten Überstunden abzuleisten? Dazu genauere Tipps für beide Parteien im nachfolgenden aktuellen Beitrag auf anwalt.de:
Anordnung von Überstunden: Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber