Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagemöglichkeiten für Geschäftsführer vor dem Arbeitsgericht in den letzten Jahren erweitert. Warum aber sollte man als Geschäftsführer vor das Arbeitsgericht anstelle der Zivilgerichte wollen? Ein zentraler Faktor dürfte meiner Anicht nach das soziale Bewusstsein der Richter dort sein, die in ihrer Rechtsprechung insgesamt schon spürbar vom Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht geprägt sind. Weitere Günde: kein Vorschuss auf die Gerichtskosten zu zahlen und geringereres Kostenrisiko in der ersten Instanz. Genauere Hinweise gebe ich im folgenden aktuellen Inteview sowie im Video: