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Ablauf vom BEM – So begleiten wir dich! | Mandantenvideo (mit RA Jaschen)

11.05.2026
4min

BEM online mit Anwalt: So läuft das betriebliche Eingliederungsmanagement ab

BEM: Der Arbeitnehmer hat die Kontrolle über das Verfahren

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM, geht es um die Frage, wie sich längere oder häufig wiederkehrende Arbeitsunfähigkeitszeiten künftig vermeiden lassen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen dabei nicht, wie stark ihre Stellung beim BEM tatsächlich ist. Denn nicht der Arbeitgeber bestimmt über das Verfahren, sondern die betroffene Person selbst.

So können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im BEM eine Vertrauensperson hinzuziehen. Das kann auch ein Anwalt sein. Außerdem kann das BEM grundsätzlich online durchgeführt werden. Verweigert der Arbeitgeber dies ohne tragfähigen Grund, kann das dazu führen, dass kein ordnungsgemäßes BEM vorliegt. Für eine spätere krankheitsbedingte Kündigung kann das entscheidend sein.

Online-BEM: Technischer Ablauf

In der Praxis läuft ein Online-BEM meist unkompliziert ab. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nimmt von zu Hause aus teil – per Laptop, Computer oder Smartphone. Zugeschaltet sind in der Regel Vertreter des Arbeitgebers, gegebenenfalls weitere Beteiligte sowie der Anwalt als Vertrauensperson.

Ein Vorteil der Videokonferenz liegt darin, dass klar erkennbar ist, wer am Gespräch teilnimmt. Heimliche Zuhörer oder unklare Gesprächssituationen, wie bei einem Telefongespräch, werden dadurch regelmäßig vermieden. Das schafft mehr Transparenz und Sicherheit.

Worum es im BEM wirklich geht

Ein ordnungsgemäßes BEM betrifft nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft. Es geht also nicht darum, warum jemand krank war oder welche Diagnose vorliegt. Entscheidend ist vielmehr, was getan werden kann, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird.

Zulässige Themen sind etwa:
Welche Einschränkungen bestehen bei der Arbeitsleistung? Können Aufgaben umverteilt werden? Sind technische Hilfsmittel erforderlich? Kommt ein anderer Arbeitsplatz in Betracht? Kann der Arbeitgeber organisatorisch etwas verändern?

Gerade hier ist Vorbereitung wichtig. Sinnvoll kann es sein, vor dem Gespräch mit dem Arzt, dem Betriebsrat, und auch dem eigenen Anwalt zu klären, welche Maßnahmen realistisch und sinnvoll sind.

Vorsicht bei Fragen zur Krankheit

Problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber nach Diagnosen, Ursachen oder Einzelheiten der Erkrankung fragt. Solche Fragen gehören grundsätzlich nicht in das BEM. Sie können später sogar gefährlich werden, wenn der Arbeitgeber die Angaben nutzt, um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten.

Deshalb gilt: Ohne anwaltliche Begleitung sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zweifel sehr zurückhaltend sein. Mit Anwalt kann das Gespräch konstruktiver geführt werden, weil dieser einschreiten kann, wenn Grenzen überschritten werden.

Unterschiedliche Arten von BEM-Gesprächen

Vielerorts laufen BEM-Gespräche unterschiedlich ab. Zum Teil sind sie tatsächlich konstruktiv gemeint. Der Arbeitgeber will herausfinden, wie die Arbeitsfähigkeit verbessert werden kann – und an der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer festhalten. Solche Verfahren sind meist sachlich, kurz und zielgerichtet.

Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen das BEM nur vorgeschoben ist. Dann werden Vorwürfe erhoben, Druck aufgebaut oder Fragen gestellt, die mit dem Sinn und Zweck des BEM nichts zu tun haben. Mitunter geht das Gespräch dann sogar in Richtung Aufhebungsvertrag oder Abfindungsverhandlung. In solchen Situationen ist anwaltliche Unterstützung besonders wichtig.

Strategie vor dem Gespräch klären

Entscheidend ist, dass vor dem BEM klar ist, welches Ziel verfolgt wird. Geht es um eine leidensgerechte Beschäftigung? Soll der Arbeitsplatz erhalten werden? Oder steht im Hintergrund bereits die Frage, ob eine Beendigung gegen Abfindung sinnvoller ist?

Je nach Ziel muss das Gespräch unterschiedlich geführt werden. Ein Anwalt kann das Verfahren auf die richtige Spur bringen, ein Gespräch unterbrechen, eine Pause verlangen oder – wenn nötig – das BEM abbrechen.

Protokoll: Nichts ungeprüft unterschreiben

Am Ende eines BEM-Gesprächs wird häufig ein Protokoll erstellt. Dieses sollte sorgfältig geprüft werden. Stehen dort Dinge, die nicht besprochen wurden oder missverständlich sind, sollte eine Berichtigung verlangt werden. Im Zweifel gilt: Nicht unterschreiben.

Gerade das Protokoll kann später im Kündigungsschutzprozess eine wichtige Rolle spielen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Anwalt den Ablauf dokumentiert und eigene Vermerke anfertigt.

Fazit: BEM nicht unterschätzen

Ein BEM kann eine echte Chance sein, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es kann aber auch der erste Schritt in Richtung krankheitsbedingte Kündigung sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten deshalb genau wissen, worauf sie sich einlassen.

Wer unsicher ist, sollte das Verfahren nicht allein führen. Anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass keine falschen Angaben gemacht werden, das Gespräch nicht entgleist und die eigene Position für spätere Verhandlungen oder ein Kündigungsschutzverfahren gesichert bleibt.