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Abfindungspoker mit Terminsvertreter – So geht’s nicht!

10.08.2026
4min

Gerichtstermin im Kündigungsschutzprozess: Warum der Terminsvertreter Teil einer Verhandlungsstrategie sein kann

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind überrascht, wenn sie beim Arbeitsgericht zum Termin erscheinen und dort nicht ihren eigentlichen Rechtsanwalt, sondern einen Terminsvertreter antreffen. Schnell entstehen Zweifel: Kennt dieser Anwalt den Fall überhaupt? Kann er meine Interessen angemessen vertreten? Und was passiert, wenn der Richter einen Vergleich anregt? Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck sagt, warum der Einsatz eines Terminsvertreters Teil einer bewussten Verhandlungsstrategie sein kann und weshalb sich Mandanten von dieser Situation nicht verunsichern lassen sollten.

Warum ein Terminsvertreter den Fall nicht im Detail kennen muss

Viele Mandanten empfinden es zunächst als Nachteil, wenn der Terminsvertreter den Sachverhalt nicht bis ins kleinste Detail kennt. Genau darin kann aber ein strategischer Vorteil liegen.

Im Kündigungsschutzprozess werden die entscheidenden Argumente schriftlich, in Schriftsätzen, vorgetragen. Der Gerichtstermin dient deshalb nicht dazu, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Vielmehr sollte man vermeiden, dass durch spontane Erklärungen oder unüberlegte Aussagen Informationen preisgegeben werden, die der Gegenseite in späteren Vergleichsverhandlungen nutzen könnten.

Tatsächlich ähnelt das Kündigungsschutzverfahren einem Pokerspiel: Offenbart wird nur, was rechtlich erforderlich ist!

Wenn der Richter auf eine Einigung drängt

Arbeitsrichter sind gesetzlich verpflichtet, in jeder Phase des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Deshalb kommt es häufig vor, dass sie im Termin versuchen, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.

Dabei kann durchaus Druck entstehen. Manche Richter fragen nur nach, ob eine Einigung möglich sei. Andere weisen deutlicher auf mögliche Prozessrisiken hin und empfehlen den Parteien ausdrücklich, einen Vergleich abzuschließen.

Erfahrungsgemäß richtet sich dieser Druck häufig gegen jene Partei, die sich einer schnellen Einigung verweigert. Gerade Arbeitnehmer, die auf eine möglichst hohe Abfindung hinarbeiten, geraten dadurch nicht selten in eine schwierige Situation.

Nicht jeder Vergleich sollte sofort abgeschlossen werden

Besonders problematisch wird es, wenn unter dem Eindruck der Gerichtsverhandlung vorschnell ein Vergleich geschlossen werden soll. Zumindest sollte man in solchen Fällen einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren.

Ein solcher Vorbehalt ermöglicht es, den Vergleich nach dem Gerichtstermin in Ruhe zu prüfen und gemeinsam mit dem beauftragten Anwalt zu entscheiden, ob das Ergebnis tatsächlich den eigenen Interessen entspricht. Erst nach dieser sorgfältigen Prüfung würde dann die endgültige Entscheidung fallen.

Ohne einen Widerrufsvorbehalt besteht dagegen die Gefahr, dass eine unter Zeitdruck getroffene Einigung nachteilig ist – und später nicht mehr korrigiert werden kann.

Eigene Nerven rechtzeitig realistisch einschätzen

Fachanwalt Bredereck weist zugleich darauf hin, dass jeder Arbeitnehmer seine persönliche Belastungsgrenze kennen sollte. Wer bereits vor dem Gerichtstermin weiß, dass ihn die Situation stark unter Druck setzen wird oder dass aus persönlichen Gründen möglichst schnell eine Einigung erforderlich ist, sollte dies vorab mit seinem Anwalt besprechen.

So lassen sich die Verhandlungsstrategie und mögliche Vergleichsziele bereits vor dem Termin anpassen. Deutlich ungünstiger ist es dagegen, wenn die Entscheidung erst mitten in der Verhandlung unter Druck getroffen wird.

Ruhe bewahren und der gemeinsamen Strategie vertrauen

Ein Gerichtstermin ist für die meisten Arbeitnehmer eine Ausnahmesituation. Richter, gegnerische Anwälte und die Atmosphäre des Gerichts können erheblichen psychischen Druck erzeugen. Hinzu kommt die Unsicherheit, wenn statt des eigentlichen Rechtsanwalts ein Terminsvertreter auftritt.

Davon sollte man sich aber nicht verunsichern lassen. Entscheidend ist nicht, wer im Termin erscheint, sondern ob die zugrunde liegende Verhandlungsstrategie konsequent umgesetzt wird. Wer sich im Gerichtssaal nicht unter Druck setzen lässt und wichtige Entscheidungen erst nach sorgfältiger Prüfung trifft, verbessert seine Chancen auf ein gutes Verhandlungsergebnis.

Kurz zusammengefasst:

Der Einsatz eines Terminsvertreters ist oft Teil einer bewusst gewählten Verhandlungsstrategie im Kündigungsschutzprozess. Arbeitnehmer sollten sich deshalb nicht allein vom Auftreten im Gerichtstermin verunsichern lassen. Wer sich nicht zu einer vorschnellen Einigung drängen lässt, wichtige Entscheidungen sorgfältig prüft und die vereinbarte Strategie konsequent verfolgt, schafft die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis.