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Abfindungspoker bei Burnout

07.09.2026
4min

Burnout, Krankheit und Abfindung: Erst gesund werden, dann über die Rückkehr in den Job entscheiden

Nach einem Burnout sind Arbeitnehmer oft viele Monate arbeitsunfähig. Irgendwann stellt sich für sie die Frage: Soll ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren oder versuchen, das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung zu beenden? Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck sagt, welche Strategie sinnvoll sein kann – und dass dabei die Gesundheit immer an erster Stelle stehen sollte.

Die Gesundheit hat Vorrang

Bei einer längeren psychischen Erkrankung sollte die arbeitsrechtliche Strategie niemals Vorrang vor der medizinischen Einschätzung haben. Entscheidend ist immer erst, was der behandelnde Arzt empfiehlt. Dabei geht es nicht nur darum, ob jemand formal wieder arbeitsfähig ist. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Betroffene psychisch-emotional stabil genug ist, um eine Rückkehr und mögliche Konflikte mit dem Arbeitgeber auszuhalten.

Ein arbeitsrechtlicher Streit kann erheblich belasten. Das gilt besonders nach Burnout, Mobbing oder Bossing. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können zwar organisatorisch unterstützen und beispielsweise erste Gespräche übernehmen. Die Auseinandersetzung selbst lässt sich jedoch nicht vollständig abgeben. Arbeitnehmer müssen Entscheidungen treffen, Fragen beantworten und mit der Unsicherheit des Verfahrens umgehen. Ob sie dazu gesundheitlich bereit sind, müssen sie mit ihrem Arzt besprechen.

Warum Abwarten die bessere Strategie sein kann

Wer überdies während einer langen Arbeitsunfähigkeit sofort eine Abfindung verlangt, begibt sich möglicherweise in eine schwache Verhandlungsposition. Rechnet der Arbeitgeber ohnehin damit, dass der Beschäftigte nicht zurückkehrt, fehlt ihm ein wichtiger Grund, für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses viel Geld zu zahlen.

Das gilt besonders in Situationen, in denen die Erkrankung im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz steht und der Arbeitgeber bereits davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer dauerhaft fernbleibt. Dann hat er sein Ziel faktisch möglicherweise schon erreicht. Eine sofortige Abfindungsverhandlung erzeugt in dieser Situation wenig zusätzlichen Druck.

Vorher prüfen, ob sich der Abfindungskampf lohnt

Bevor Arbeitnehmer eine Auseinandersetzung beginnen, sollten sie ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Aussichten realistisch einschätzen. Nicht jede Abfindung rechtfertigt einen belastenden Rechtsstreit.

Wichtig sind insbesondere:

  • die voraussichtliche Höhe einer möglichen Abfindung,
  • die rechtlichen und finanziellen Risiken des Vorgehens,
  • die eigene gesundheitliche Belastbarkeit und die realistische Bereitschaft, später wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Fällt die mögliche Abfindung eher gering aus und sind die Risiken hoch, spricht vieles dafür, auf einen zusätzlichen Konflikt zu verzichten.

Rückkehr kann die Verhandlungsposition verändern

Ist der Arbeitnehmer gesundheitlich wieder ausreichend stabil, kann eine Rückkehr die Situation grundlegend verändern. Allerdings entsteht nach langer Abwesenheit häufig eine innere Distanz zum Betrieb, zu den Kollegen und zum Vorgesetzten. Deshalb sollte die Fähigkeit zur Rückkehr nicht nur medizinisch, sondern auch praktisch erhalten bleiben.

Kehrt der Beschäftigte tatsächlich zurück, reagiert der Arbeitgeber möglicherweise unmittelbar. Denkbar ist beispielsweise, dass er einen Aufhebungsvertrag anbietet oder eine Kündigung in Aussicht stellt. Damit entsteht ein konkreter Anknüpfungspunkt für Abfindungsverhandlungen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitnehmer ihre Gesundheit aufs Spiel setzen sollten, um eine bessere Verhandlungsposition zu erreichen. Gerade bei psychischen Erkrankungen kann eine rechtliche Auseinandersetzung die Belastung erheblich verstärken.

Abfindung oder Gesundheit – die Prioritäten müssen stimmen

Ein arbeitsrechtlicher Konflikt kann Arbeitnehmern zwar das Gefühl geben, sich gegen eine ungerechte Behandlung gewehrt zu haben. Bei psychischen Erkrankungen kommt jedoch ein entscheidendes Risiko hinzu: Der Kampf um die Abfindung darf die Genesung keinesfalls gefährden oder den Gesundheitszustand erneut verschlechtern.

Kurz zusammengefasst:

Nach einem Burnout sollte die Gesundheit beziehungsweise Genesung die weitere Strategie bestimmen. Wer gesundheitlich noch nicht stabil genug ist, sollte nicht allein wegen einer möglichen Abfindung an den Arbeitsplatz zurückkehren oder einen belastenden Rechtsstreit oder Abfindungspoker beginnen. Gibt der Arzt grünes Licht und erscheint eine Rückkehr realistisch, kann diese die Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber verbessern.

Vorher sollte man aber anwaltlich geprüft haben, welche Abfindung überhaupt erreichbar sein könnte und ob der mögliche finanzielle Vorteil die Belastungen rechtfertigt. Die beste arbeitsrechtliche Strategie nützt wenig, wenn sie die gesundheitliche Erholung gefährdet.