Abfindungspoker bei BMW – So holst du das Maximum!
Stellenabbau bei BMW: Warum Arbeitnehmer Abfindungsangebote nicht vorschnell annehmen sollten
Der Automobilkonzern BMW will rund 8.000 Stellen abbauen. Das berichtet Tagesschau.de in einem Beitrag vom 29.07.2026. Demnach soll der Stellenabbau bis Ende 2027 über natürliche Fluktuation und ein freiwilliges Abfindungsprogramm umgesetzt werden. Betroffen sind demnach vor allem Bürojobs, nicht die Produktion. Erste Abgänge sind bereits für dieses Jahr vorgesehen, im kommenden Jahr soll das Abfindungsprogramm dem Bericht zufolge deutlich an Fahrt aufnehmen. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Alexander Bredereck sagt, worauf Beschäftigte bei BMW achten sollten, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten wird.
Freiwilliges Abfindungsprogramm als zentraler Baustein
Ähnliche Programme gibt es bereits bei anderen Unternehmen der Automobilindustrie. Für die Beschäftigten ist entscheidend, dass ein freiwilliges Angebot nicht automatisch die in Einzelverhandlungen maximal erreichbare Abfindungshöhe widerspiegelt. Der Arbeitgeber möchte Stellen abbauen, zugleich aber auch die Kosten des Stellenabbaus begrenzen. Deshalb sollte ein erstes Angebot in erster Linie als Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen verstanden werden.
Dabei sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst nicht die steuerliche Belastung der Abfindung in den Mittelpunkt stellen. Vorrangig sollte es darum gehen, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Erst anschließend stellt sich gegebenenfalls die Frage, ob und wie sich die steuerliche Belastung optimieren lassen könnte.
Auch ein nachgebessertes Angebot nicht sofort unterschreiben
Fachanwalt Bredereck warnt ausdrücklich davor, einen angebotenen Aufhebungsvertrag vorschnell zu unterzeichnen. Das gilt auch dann, wenn Beschäftigte bereits selbst nachverhandelt und eine höhere Summe erreicht haben. Wer in eigener Sache verhandelt, kann die eigene Position häufig nicht objektiv, nüchtern und umfassend beurteilen. Hinzu kommt, dass Beschäftigte möglicherweise mit Ansprechpartnern verhandeln, deren Entscheidungsspielraum begrenzt ist.
Wird hingegen eine anwaltliche Vertretung eingeschaltet, ändern sich erfahrungsgemäß die Gesprächspartner und damit auch die Verhandlungsebene. Auf Arbeitgeberseite beteiligen sich dann regelmäßig ebenfalls Anwälte, wodurch weitere Spielräume für eine Einigung entstehen können.
Angst vor der Zukunft kann zu vorschnellen Entscheidungen führen
Besonders wichtig ist für Fachanwalt Bredereck ein weiterer Punkt: Beschäftigte sollten sich nicht aus Unsicherheit zu einer schnellen Unterschrift bewegen lassen. Gerade ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten möglicherweise, keinen vergleichbaren Arbeitsplatz mehr zu finden. Ein auf den ersten Blick hoher, sechsstelliger, Betrag kann dann besonders attraktiv erscheinen.
Doch bereits die Tatsache, dass der Arbeitgeber eine hohe Summe anbietet, zeigt, welchen Wert das Arbeitsverhältnis für die Verhandlungen hat. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob das Angebot tatsächlich der individuellen Verhandlungsposition entspricht, oder ob mit den Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers eine höhere Abfindung verhandelbar ist.
Abfindungshöhe individuell einschätzen
Welche Abfindung im Einzelfall erreichbar ist, hängt an einer Reihe von Faktoren; eine realistische Einschätzung ist regelmäßig nicht anhand von allgemeinen Zahlen möglich. Fachanwalt Bredereck empfiehlt, zunächst eine Orientierung über einen Abfindungsrechner zu gewinnen – den Sie auf der Homepage dieser Website finden – und diese anhand der Aspekte des Einzelfalls anwaltlich überprüfen zu lassen. Wichtig zu wissen: In der Automobilindustrie sind oft andere Abfindungshöhen realistisch als in anderen Branchen. Für die Abfindungshöhe sind dort aber auch das Alter, ein besonderer Kündigungsschutz oder eine Tätigkeit als Betriebsrat relevant.
Selbst wenn die eigene Berechnung ungefähr dem Angebot des Arbeitgebers entspricht, bedeutet das nach Fachanwalt Bredereck nicht, dass kein Verhandlungsspielraum mehr besteht. Gerade ein bereits sehr hohes Ausgangsangebot deutet nicht selten darauf hin, dass dem Unternehmen an einer freiwilligen Beendigung besonders gelegen ist.
Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wer im Zuge des Stellenabbaus einen Aufhebungsvertrag erhält, sollte sich von einer hohen Abfindungssumme nicht zu einer schnellen und ungeprüften Entscheidung verleiten lassen. Das erste Angebot sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden – ebenso wenig ein selbst nachverhandeltes Angebot. Sinnvoll ist es, zunächst die realistische Abfindungshöhe unter Berücksichtigung von Branche und persönlicher Situation einzuschätzen und vor der Unterschrift professionell prüfen zu lassen, welcher Verhandlungsspielraum besteht, am besten von einer auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Fachanwaltskanzlei. Vor allem Zukunftsängste sollten nicht den Ausschlag für eine vorschnelle Entscheidung geben.