Abfindungshöhe in der Versicherungsbranche | Fachanwalt Arbeitsrecht
Abfindung in der Versicherungsbranche: So erreichen Sie das bestmögliche Ergebnis
Wer mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag konfrontiert wird, denkt schnell an die mögliche Abfindung. Doch wie hoch fällt diese tatsächlich aus? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer greifen in ihrer Unsicherheit auf einen Abfindungsrechner zurück – eine erste Orientierung, die aber meist an den möglichen Ergebnissen weit vorbeigeht.
In der Versicherungsbranche gelten im Hinblick auf die Abfindung bestimmte Besonderheiten. Wer diese kennt und klug verhandelt, kann am Ende deutlich mehr herausholen, als das erste Abfindungsangebot des Arbeitgebers.
Abfindungsrechner: Nützlich, aber mit Grenzen
Klassische Rechner orientieren sich meist an der bekannten Formel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Der spezialisierte Abfindungsrechner von Fachanwalt Alexander Bredereck verfolgt einen anderen Ansatz: Er berücksichtigt den konkreten, individuellen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers, und unterscheidet zudem danach, ob eine arbeitgeberseitige Kündigung, eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorliegt. Was er allerdings nicht berücksichtigt sind Branchenbesonderheiten – und gerade diese spielen bei Versicherungen oft eine große Rolle.
Versicherungen: Stellenabbau „unter der Oberfläche“
Trotz guter Branchenlage kommt es bei Versicherern immer wieder zu Personalabbau. Beispielhaft sei die Nürnberger Versicherung genannt, die laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2024 plante, rund 600 Stellen abzubauen – überwiegend durch natürliche Fluktuation.
Betriebsbedingte Kündigungen sind bei Versicherern eher die Ausnahme, zu wichtig ist ihnen ihr Image. Die Unternehmen setzen deshalb auf andere Wege, ihr Personal abzubauen: Freiwillige Aufhebungsverträge, krankheitsbedingte Kündigungen, sowie verhaltensbedingte und fristlose Kündigungen bei Pflichtverstößen.
Die Folge: Arbeitnehmerinnen und Arbietnehmer haben oft eine starke Verhandlungsposition, müssen sie aber auch nutzen.
Warum Versicherungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter meist besonders gute Karten haben
Versicherer vermeiden gerichtliche Auseinandersetzungen, wann immer möglich. Zum einen aus Imagegründen, zum anderen wegen der hohen Kostenrisiken. Dazu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in dieser Branche meist gut informiert, wissen um ihre Rechte und lassen sich selten einschüchtern.
Das öffnet die Tür für großzügige Abfindungsregelungen – oft deutlich über dem, was ein üblicher Rechner gemäß der genannten Formel pauschal anzeigt. Doch: Ohne professionelle Verhandlungsführung bleibt ein großer Teil der Möglichkeiten ungenutzt.
4 Profi-Tipps: So holen Sie mehr für Ihre Abfindung heraus
- Ruhig bleiben und nichts überstürzen
Ein Aufhebungsvertrag wird oft kurzfristig angeboten – aber unterschreiben Sie nichts ohne Bedenkzeit. Ein überhasteter Abschluss kann Nachteile bringen, etwa wegen einer von der Bundesagentur verhängten Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld. - Expertenrat einholen
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht kennt die üblichen Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Aufhebungsverträgen und sorgt für bessere Konditionen – von der Höhe der Abfindung bis Dauer der Freistellung. - Verhandlungsstrategie entwickeln
Was stärkt Ihre Position? Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, ein besonderer Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft, besondere Qualifikationen oder das Wissen um sensible interne Abläufe – all das kann Ihre Verhandlungsposition stärken. - Sonderkonditionen aushandeln
Für die meisten zählt vorwiegend die Höhe der Abfindung. Wichtig sind oft aber auch Regelungen zu Freistellung, Bonuszahlungen etc. Diese sollten Sie aktiv ins Spiel bringen.
Gut vorbereitet ist halb gewonnen
In der Versicherungsbranche bestehen besonders gute Chancen, eine hohe Abfindung zu erzielen. Aber: Wer ohne spezialisierte rechtliche Begleitung verhandelt, riskiert, bares Geld zu verschenken oder in versteckte Fallen zu tappen. Rufen Sie deshalb möglichst frühzeitig einen auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Anwältin an und sprechen Sie mit ihm oder ihr über Ihre Abfindungschancen.
Mit dem neuen Abfindungsrechner von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck bekommen Sie einen ersten Überblick über Ihre Chancen, die, wie dargestellt, in der Versicherungsbranche üblicherweise höher ausfallen dürften. Nutzen Sie jetzt unseren Abfindungsrechner, Sie finden ihn auf unserer Website Fernsehanwalt.de.