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Abfindungshöhe bei langer Verhandlungsdauer

28.09.2026
4min

Abfindungshöhe: Wann sich lange Verhandlungen und Kündigungsschutzprozesse auszahlen

Wer über eine Abfindung verhandelt, wünscht sich meist eine schnelle Lösung. Doch Zeitdruck ist nicht immer ein guter Ratgeber. Eine längere Verfahrens- oder Verhandlungsdauer kann die Abfindungshöhe erheblich beeinflussen – allerdings nicht in jeder Ausgangssituation gleich. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck unterscheidet drei Fälle: Der Arbeitgeber hat einen Aufhebungsvertrag angeboten, eine Kündigung ausgesprochen oder der Arbeitnehmer möchte selbst das Unternehmen verlassen und dabei eine Abfindung erhalten.

Aufhebungsvertrag: Zeit allein verbessert das Angebot nicht

Hat der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten oder eine einvernehmliche Trennung ins Gespräch gebracht, führt langes Verhandeln nicht unbedingt zu einer höheren Abfindung. Ziehen sich Gespräche ohne klare Strategie hin, entsteht für den Arbeitgeber erst einmal kein zusätzlicher Druck. Besonders ungünstig wird die Situation, wenn Arbeitnehmer erst anwaltliche Unterstützung suchen, nachdem sie bereits lange selbst verhandelt haben und nun schnell eine Einigung brauchen.

Typischer Auslöser für solchen Zeitdruck ist ein neues Jobangebot. Wer die neue Stelle kurzfristig antreten will, schwächt damit seine Verhandlungsposition. Fachanwalt Bredereck empfiehlt deshalb, Abfindungsverhandlungen von Beginn an professionell führen zu lassen und einen möglichen Arbeitsplatzwechsel zeitlich möglichst flexibel zu gestalten.

Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitgeber selbst auf Zeit spielt. Bleibt der Arbeitnehmer dann geduldig, entstehen dem Unternehmen während mehrerer Monate weitere Gehaltskosten. Diese Entwicklung lässt sich später in den Verhandlungen aufgreifen: Eine frühere Einigung wäre für den Arbeitgeber günstiger gewesen. Sein erfolgloses Abwarten kann damit letztlich eine höhere Abfindung begünstigen.

Kündigungsschutzprozess: Dauer erhöht häufig den Druck

Deutlich wichtiger wird der Zeitfaktor nach einer Kündigung. Voraussetzung ist aber, dass rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben wird. Ohne Klage kann man die Kündigung grundsätzlich nicht mehr angreifen; damit entfällt regelmäßig auch die Grundlage für Abfindungsverhandlungen.

Erfahrungsgemäß gilt für klassische Kündigungsschutzfälle häufig: Je länger das Verfahren dauert, desto höher fällt am Ende die Abfindung aus. Eine schnelle Einigung bereits im Gütetermin bringt deshalb meist nicht das bestmögliche Ergebnis. Mit zunehmender Prozessdauer steigt nämlich meist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers und damit regelmäßig seine Bereitschaft zu einem besseren Vergleich.

Diese Regel gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Bestehen erhebliche rechtliche Risiken für den Arbeitnehmer oder sprechen gewichtige Gründe für die Wirksamkeit der Kündigung, ist ein früher Vergleich meist sinnvoll. Zudem müssen Arbeitnehmer bereit sein, ein längeres Verfahren durchzuhalten. Eine verlorene erste Instanz oder eine Berufung des Arbeitgebers bedeutet noch nicht unbedingt das Ende des Verfahrens, erhöht aber die persönliche Belastung.

Tatsächlich verlangt ein längeres Verfahren starke Nerven. Gerade nach einer verlorenen ersten Instanz oder wenn der Arbeitgeber gegen ein Urteil Berufung einlegt, wächst bei vielen Beschäftigten die Unsicherheit. Fachanwalt Bredereck rät deshalb, die Situation im laufenden Verfahren immer wieder neu zu bewerten. Was zu Beginn als richtige Strategie erschien, kann sich durch den weiteren Prozessverlauf verändern.

Selbst gehen und trotzdem Abfindung erhalten

Am schwierigsten ist die dritte Konstellation: Der Arbeitgeber hat weder gekündigt noch einen Aufhebungsvertrag angeboten, der Arbeitnehmer möchte aber gegen Abfindung ausscheiden. In dieser Situation hilft bloßes Abwarten zunächst wenig. Der Arbeitgeber hat schließlich üblicherweise noch kein erkennbares Interesse an einer Trennung.

Hier braucht es vor allem Geduld und konkrete Ansatzpunkte für Verhandlungen. Fehlen diese, erzeugt die Dauer allein keinen zusätzlichen Druck. Wer ungeduldig wird und schließlich selbst kündigt, verliert überdies seine Chancen auf eine Abfindung.

Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zeit wirkt sich je nach den Umständen des Falles unterschiedlich auf die Abfindungshöhe aus. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Beschäftigte nicht monatelang oder jahrelang erfolglos selbst verhandeln und erst unter Zeitdruck Hilfe suchen. Im Kündigungsschutzprozess kann sich Geduld dagegen auszahlen, sofern die rechtliche Ausgangslage das weitere Vorgehen trägt. Wer ohne Kündigung oder Aufhebungsvertrag selbst ausscheiden möchte, braucht ebenfalls Zeit – vor allem aber eine tragfähige Verhandlungsstrategie. Wegen eines neuen Jobangebots sollte man eine deutlich geringere Abfindung nicht vorschnell akzeptieren.