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Abfindungshöhe bei Befristung

28.09.2026
4min

Befristeter Arbeitsvertrag: Wann eine Befristung Abfindungschancen verbessert

Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet auf den ersten Blick keine günstige Ausgangslage für eine hohe Abfindung. Schließlich steht eigentlich bereits fest, wann das Arbeitsverhältnis endet. Doch so einfach ist es nicht. Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Bredereck erläutert, dass eine Befristung die Abfindungshöhe sowohl nach unten als auch deutlich nach oben beeinflussen kann. Entscheidend sind vor allem zwei Fragen: Ist die Befristung überhaupt wirksam – und darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor ihrem Ablauf ordentlich kündigen?

Wirksame Befristung begrenzt zunächst den Spielraum

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich während einer wirksamen Befristung, wirkt sich das meist ungünstig auf die Abfindungschancen aus. Denn das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers ist in dem Fall zeitlich begrenzt. Läuft der Arbeitsvertrag beispielsweise nur noch sechs Monate, müsste der Arbeitgeber im ungünstigsten Fall grundsätzlich auch nur noch für diesen Zeitraum Vergütung zahlen.

Daran orientiert sich auch sein Interesse an einer vorzeitigen Einigung. Würde er dem Arbeitnehmer die vollständige Vergütung für die verbleibenden sechs Monate als Abfindung anbieten, hätte er wirtschaftlich zunächst wenig gewonnen. Ein Vergleich wird für ihn regelmäßig erst interessant, wenn er im Hinblick auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einen Vorteil hätte. Die verbleibende Vertragsdauer setzt damit faktisch einen Rahmen für die Verhandlungen.

Zuerst die Wirksamkeit der Befristung prüfen

Diese Überlegung greift allerdings nur, wenn die Befristung rechtlich Bestand hat, wenn also tatsächlich ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Ist die Befristung dagegen unwirksam, entfällt die angenommene zeitliche Begrenzung des Arbeitsverhältnisses. Für die Einschätzung der Abfindungshöhe gelten dann andere Voraussetzungen. Gerade deshalb sollte die im Vertrag genannte Befristung nicht ungeprüft als feststehendes Ende des Arbeitsverhältnisses behandelt werden.

Darf der Arbeitgeber vorzeitig ordentlich kündigen?

Doch selbst wenn sich herausstellt, dass die Befristung wirksam ist, könnte der Arbeitnehmer gute Abfindungschancen haben. Entscheidend ist eine Besonderheit befristeter Arbeitsverhältnisse: Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit kommt nur in Betracht, wenn diese Möglichkeit einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde.

Eine sorgfältige Prüfung des Arbeitsvertrags ist daher besonders wichtig. Fehlt dort eine Regelung zur ordentlichen Kündigung und ergibt sich eine solche Möglichkeit auch nicht aus einem einschlägigen Tarifvertrag, ist eine ordentliche Kündigung während der Befristung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch weiterhin möglich.

Kündigungsausschluss als „Abfindungsbooster“

Gerade ein solcher Kündigungsausschluss kann die Ausgangslage grundlegend verändern. Möchte der Arbeitgeber beispielsweise den Beschäftigten bei einem auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag bereits nach drei Monaten wieder loswerden, wäre eine ordentliche Kündigung während der Befristung nicht möglich, wenn sie weder im Arbeitsvertrag noch in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.

Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis dennoch vorzeitig beenden, braucht er eine einvernehmliche Lösung. Der Arbeitnehmer muss einem Aufhebungsvertrag aber nicht zustimmen. Damit steigt der wirtschaftliche Anreiz des Arbeitgebers, ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Eine Befristung, die zunächst wie ein Nachteil aussieht, kann deshalb bei langer Restlaufzeit und ausgeschlossener ordentlicher Kündigung die Abfindungshöhe erheblich begünstigen.

Vergleichbar ist diese Situation mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, bei dem die Parteien die ordentliche Kündigung ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum ausschließen. Bei einem befristeten Vertrag entsteht eine entsprechende Situation bereits dadurch, dass keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Wer mit einem befristeten Arbeitsvertrag vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag steht, sollte seine Abfindungschancen deshalb nicht allein anhand der verbleibenden Vertragsdauer einschätzen. Zunächst sind zwei Punkte zu prüfen: Ist die Befristung wirksam und enthält der Arbeits- oder ein Tarifvertrag eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung?

Erst danach lässt sich die Verhandlungsposition realistisch beurteilen. Ein Arbeitnehmer mit einem wirksamen und ordentlich kündbaren befristeten Arbeitsverhältnis hat regelmäßig eher geringe Abfindungschancen. Eine unwirksame Befristung oder der wirksame Ausschluss der ordentlichen Kündigung verändert die Situation dagegen schlagartig. Gerade bei einer langen Restlaufzeit haben Arbeitnehmer auch hier ein starkes Argument für eine hohe Abfindung.